Info: Die Fördermittel der Stiftung für Projekte im Jahre 2023 sind vergeben. Neue Projekte können erst im kommenden Jahr gefördert werden. Wir bitten um Verständnis.

Förderung

Irma Waalkes Stiftung

Gefördert wurden in den letzten Jahren bis heute u.a. die Anlage einer großen Streuobstwiese im Ökowerk Emden, die Wanderschäferei des NABU am Ewigen Meer, der Ankauf  einer Enzianwiese bei Tergast, die Umweltbildung im Wallheckenumweltzentrum Leer, der Brutvogelatlas der Stadt Emden, die Wiederherstellung der historischen Lindenallee am Kloster Ihlow, die Umweltbildung im Park der Gärten Bad Zwischenahn und der Kinderwald Conrebbersweg.

Seit 2006 kann die Stiftung auch einen eigenen Umweltpreis ausloben. Dieser richtet sich vornehmlich an Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen, die beispielhaft Umweltprojekte umsetzen. Dazu stellt die Irma-Waalkes-Stiftung jährlich bis zu 3.000 € als Preisgeld zur Verfügung.

Bisher ausgezeichnet  wurden u.a. die Grundschule Grüner Weg aus Emden für ihren Schulgarten, zweimal die KGS Wiesmoor für ihr langjähriges Moorprojekt und die Anlage einer Streuobstwiese, die Carl-Gittermann Realschule in Esens für ein Wallheckenprojekt, die Realschule Friedeburg für eine Pflanzenbestimmungs-AG und das Johannes-Althusius Gymnasium in Emden für ihre Watt-Tour.

Förderkriterien nach § 2 der Stiftungssatzung

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Projekten zugunsten von Natur und Umwelt, d.h. unter anderem auch:


–   der Ankauf von Bodenflächen im Gebiet des Landes Niedersachsen, um diese brach, unbearbeitet und unverändert liegen zu lassen, soweit aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht eine andere Flächenentwicklung erforderlich ist oder angestrebt wird,


–   die Förderung von Umweltinformationen und der Umweltbildung, das Monitoring, die Erstinstandsetzung, Pflege und Entwicklung und die Dauerpflege der erworbenen Grundstücke und Grundstücke Dritter, soweit diese Maßnahmen den Zwecken und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – entsprechend dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes – entsprechen.


Die Projekte können auch in Kooperation mit anderen Projektträgern durchgeführt werden.


(2) Die Stiftung kann mit den obigen Maßnahmen einen der Öffentlichkeit zugänglichen  Park schaffen.


(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der AO 1977.


(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die  Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstig werden.


(5) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln durch Dritte, die der Stiftung Projekte zum Erwerb anbieten, besteht nicht.         
                             
(6) Die Stiftung kann den Stiftungsgedanken auch dadurch fördern, dass sie einen Preis auslobt.

Antragsstellung

Bitte das Antragsformular in Druckschrift vollständig ausfüllen und das Deckblatt mit weiteren Antragsunterlagen (Projektbeschreibung, detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. Maßnahmen- und Detailpläne, behördliche Genehmigungen, Stellungnahmen von Behörden sowie Unterlagen zum Antragsteller) zusammen einsenden an:

 

Irma-Waalkes-Stiftung

Eckhard Landau

Rilkestr. 1

26721 Emden

Tel.: 04921 40907

E-Mail: info(at)irmawaalkes-stiftung.de